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Feststellung
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Die in der Prüfung ermittelten
Sachverhalte werden nur insoweit festgestellt, als sie
auf beweisbaren Fakten beruhen. Die Feststellungen
werden mit den Fachbereichen abgestimmt.
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Zu jeder Feststellung muss eine
Empfehlung
zur Verbesserung durch den Prüfer abgegeben werden.
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